Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Tanzschule TANZWERK  Ravensburg angebotenen und durchgeführten Kurse sowie für alle anderen von der Tanzschule durchgeführten Veranstaltungen. Maßgeblich ist die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Fassung der AGB. Sitz der Tanzschule ist Reichlestraße 23, 88212 Ravensburg. Betriebsstätten zur Durchführung der Angebote sind die auf der Homepage (www.tanzwerk-ravensburg.de) angegebenen Räumlichkeiten.

§ 2 Unterrichtstage und Unterrichtszeiten

Die Unterrichtstage und Unterrichtszeiten für die jeweiligen Kurse werden in einem Kursplan festgelegt. Der Unterricht der fortlaufenden Gruppen findet wöchentlich statt, ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und die baden-württembergischen Schulferien. Bei Ausfall oder Erkrankung des Tanzlehrers wird für qualifizierte Vertretung gesorgt oder die Unterrichtsstunde kann nachgeholt werden. Für vom Kunden versäumte oder abgesagte Kursstunden ist die Tanzschule nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB). Der Kurspreis kann in solchen Fällen nicht gekürzt oder erstattet werden. Versäumte Unterrichtsstunden können jedoch nach Absprache mit der Tanzschule innerhalb der Laufzeit des Kurses binnen 3 Monaten nach der ausgefallenen Unterrichtsstunde in einem anderen Kurs derselben Tanzart nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt nicht.

§ 3 Kurspreise

Die Kursgebühren ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Kursplan und den Angaben auf der Homepage. Die Kursgebühren beinhalten die Umsatzsteuer und Gema-Gebühr. Die angegebene Kursgebühr ist pro Person zu verstehen. Die Bezahlung der Kursgebühren bei fortlaufenden Kursen erfolgt per Bankeinzug/Lastschrift. Die Bezahlung von einzelnen Kursstunden erfolgt am 1. Kursabend bar, per Vorabüberweisung, Bankeinzug oder EC-Karte.
Die Tanzschule hat die Möglichkeit, einmal pro Kalenderjahr die bestehenden Preise für fortlaufende Kurse zu erhöhen. Die davon betroffenen Kunden sind diesbezüglich schriftlich zu informieren.
Das monatliche Kurshonorar bei fortlaufenden Kursen setzt sich aus einem Zwölftel einer Jahresgebühr zusammen. Kalendermonate mit Ferienanteil sind hierbei berücksichtigt, weshalb kein Anspruch auf Preisminderung in solchen Monaten besteht. Bei nicht eingelösten Lastschriften sind die dabei entstandenen Bankgebühren zu erstatten – diese werden im Folgemonat zzgl. einer Aufwands – und Mahnpauschale in Höhe von 5,- € berechnet. Im Falle eines Zahlungsverzuges der Kursgebühren von zwei aufeinanderfolgenden Monaten, ist der gesamte Betrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig.

§ 4 Abosyst